FAQ / Häufige Fragen

Funktioniert die serienmäßige Einstellmöglichkeit des Fahrwerks weiterhin?
Ja, auch nach dem Einbau können Sie mit dem serienmäßigen Schalter oder Menue das Fahrwerk  einstellen. Alle Höhen sind jedoch um das Tieferlegungsmaß verringert.

Wer kann die Fahrwerkoptimierung einbauen?
Die Fahrwerkoptimierung kann von jeder Fachwerkstatt eingebaut werden, selbstversändlich auch bei uns.

Erlischt mit dem Einbau der Fahrwerkoptimierung die ABE des Fahrzeuges?
Nein. Mit dem Einbau der Fahrwerkoptimierung erlischt die ABE des Fahrzeugs nicht. Sofern dazu in einzelnen Fällen Eintragungen in der Betriebserlaubnis notwendig sind, erhält der Kunde selbstverständlich alle dafür notwendigen Unterlagen wie TÜV Gutachten.

Werden beim Einbau der Fahrwerkoptimierung Serienteile überlastet?
Bei der Entwicklung unserer Teile wird auf den Erhalt der Alltagstauglichkeit geachtet. Dazu wurden intelligente Sicherheitsfunktionen installiert, welche die Belastungsrisiken managen. Darüber hinaus wird die Zuverlässigkeit in umfangreichen Tests immer wieder unter Extrem- und Dauerbelastungen getestet.

Welche Sicherheiten hat der Kunde?
Wir gewähren auf unsere Teile eine Garantie von 36 Monaten und maximal 100.000 km ab Einbaudatum. Daneben gilt natürlich die gesetzliche Gewährleistung von  24 Monaten.

Muss ich die Fahrwerkoptimierung eintragen lassen?
Eine Tieferlegung stellt eine bauartliche Veränderung dar. In Deutschland ist diese Veränderung eintragungspflichtig. Zur Eintragung stellen wir die notwendigen TÜV-Gutachten zur Verfügung. Damit ist ein problemloser Eintrag in die Fahrzeugpapiere möglich.
Bei Nichtbeachtung der Eintragungspflicht droht der Verlust der Betriebserlaubnis, was im Falle eines Unfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes führen und empfindliche gesetzliche Strafen nach sich ziehen kann. Da es in Europa leider keine einheitliche Regelung zur Abnahme gibt, bitten wir unsere Kunden im Ausland, sich mit Ihren jeweiligen Behörden in Verbindung zu setzen. In Österreich und Luxemburg werden z.B. unsere deutschen Gutachten akzeptiert.

Was ist mit den Garantieleistungen?
Für den Geltungsbereich der EU und der Schweiz gewähren wir auf unsere Teile eine Garantie von 36 Monaten und max. 100.000 km ab Einbaudatum.
Daneben gilt natürlich die gesetzliche Gewährleistung von  24 Monaten.

An wen wende ich mich, sollten durch die Fahrwerkoptimierung Schäden an meinem Fahrzeug entstehen? Wer trägt die Kosten?
Im Schadensfall sollten Sie sich möglichst an den Händler wenden, über den unsere Teile verbaut/bezogen wurden. Dieser stimmt den Schadensfall mit uns ab. Im akzeptierten Garantiefall und nur nach Freigabe übernehmen wir die Kosten für die Reparatur des Schadens im Rahmen der Garantiebestimmungen. Eventuell weitergehende Ansprüche/Kosten (Mietwagen/Verdienstausfall etc.) können leider nicht übernommen werden.

Was ist beim Umbau in mein nächstes Fahrzeug zu beachten?
Bei einem Übertrag der Fahrwerkoptimierung auf ein folgendes Fahrzeug bleibt die Garantie von 36 Monaten auf das Gerät bestehen. Unser Fahrzeugwechsel-Service beinhaltet einen neuen Kabelbaum, Einstellung, Tüv-Gutachten und Einbauanleitung.

Wie erfolgt die Bestellung und Lieferung?
Bestellen Sie über unseren eMail Dialog mit Angabe von Fahrgestellnummer und Lieferadresse.
Der Versand erfolgt per Nachnahme ohne Mehrkosten.